Wir betreuen in unserer Einrichtung Menschen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen und Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen. Dies können zum Beispiel Wohnungslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, Verwahrlosung oder soziale Isolation sein, aber auch fehlende Kontakte zu Angehörigen oder eine gestörte Selbstwahrnehmung.
Für die Aufnahme in unsere Einrichtung ist das Einverständnis zum Um/Einzug und die Akzeptanz unserer Hausordnung des Klienten und/oder seines rechtlichen Betreuers erforderlich sowie bei Bedürftigkeit die Klärung der Kostenübernahme mit der zuständigen Sozialhilfestelle.
Notwendig ist auch die Vorlage eines Bescheides der zuständigen Pflegekasse und/oder des Sozialhilfeträgers über die Pflegegrad. Die Leistungen werden in Form eines Grundtarifs und Pflegetarifen verrechnet. Der Pflegetarif ändert sich bei einer Neueinstufung. Eine Zuzahlung durch die Grundsicherung ist möglich.
Die Anmeldung für einem Heimplatz erfolgt in den meisten Fällen direkt bei der Pflegedienstleitung der Einrichtung. Jeder Bewohner erhält einen schriftlichen Vertrag in zweifacher Ausfertigung. Gesetzlich verankerte Rechte sind berücksichtigt. Unsere Einrichtung dokumentiert die erbrachten Leistungen laufend. In die Dokumentation besteht Einsichtsrecht. Ebenso werden mündlich Auskünfte nach persönlicher Autorisierung erteilt.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Rubrik Kontakte.